Seite 2/23 GG) sei (act. 7-4 S. 10; act. 7-3 S. 17). Nach einer kurzen Diskussion entschied der Versammlungsleiter, dass der Antrag rechtswidrig sei (act. 7-4 S. 10 f.). A.___ erläuterte auch den zweiten Antrag. Er führte aus, dass die Jahresrechnung 2023 mit weiteren Unterlagen zu ergänzen sei. Im Einzelnen sei das der Grund für den Erwerb der Liegenschaften St.Gallerstrasse 17 und 31. Liege dem Kauf ein Projekt zugrunde, sei es der Bürgerschaft zur Abstimmung vorzulegen. Sollte keine Strategie zugrunde liegen, seien die Liegenschaften zu verkaufen und der Erlös für Steuersenkungen einzusetzen.