vermögen als Anhang zu ergänzen, welche die Aufwände und Erträge der einzelnen Liegenschaften ausweist (Unterhalt, Investition, Miet- und sonstige Einnahmen)». C. Anlässlich der Bürgerversammlung verlas der Versammlungsleiter die beiden Anträge und zeigte deren Wortlaute auf Folien (act. 7-3 S. 16 und 18). A.___ erläuterte den ersten Antrag. Der Versammlungsleiter begründete daraufhin, weshalb der Antrag um Rückweisung des Berichts der GPK rechtswidrig im Sinn von Art. 46 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt