namentlich ist hierbei ein Überzug von Fr. 548.02 am 11. Oktober 2024 zu nennen, wobei die betreffende Forderung von Fr. 562.50 des Kantonsspitals F.___ mit Überweisung der Vorinstanz vom 17. Oktober 2024 zurückvergütet wurde (act. 17). Aus den Kontoauszügen lässt sich eine Kostendisziplin der Rekurrenten herauslesen. Jedoch kann sich die finanzielle Situation schnell (unverschuldet) verändern: Dabei sind die (wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Erkrankung der Rekurrentin stehenden) Rechnungen des Kantonsspitals F.___, namentlich