2.2.2.2 Zum Grundbedarf gehören auch Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr). Umfasst sind Billette für die Bahn, das Tram und den Bus sowie das Halbtax-Abonnement und Velo-Ersatzteile (SKOS-RL C.3.1, Erläuterungen a). Obwohl nicht explizit erwähnt, kann der laufende Betrieb eines privat gehaltenen Fahrzeuges unter die Verkehrsauslagen subsumiert werden (vgl. A. LOOSLI BRENDEBACH, AUTOBESITZ IN DER SOZIALHILFE, ZESO – DIE ZEITSCHRIFT FÜR SOZIALHILFE, 3/22). Es ist im Einzelfall – und nicht schematisch – zu prüfen, ob sich ein Fahrzeug ohne zusätzliche Verschuldung aus dem Grundbedarf finanzieren lässt.