Insbesondere sind unterstützte Personen bei ihrem Ausgabeverhalten nicht an jene Gewichtung gebunden, die den Positionen des SKOS-Warenkorbs entsprechen (vgl. SKOS-RL C.3.1, Praxishilfe Grundbedarf und Warenkorb). Diese Gewichtung gibt nicht vor, wie viel Geld für die einzelnen Positionen ausgegeben werden darf. Ist eine unterstützte Person nicht dazu in der Lage, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen, trifft die zuständige Stelle geeignete Massnahmen (Budgetberatung, Pro-Rata-Auszahlungen, direkte Begleichung von anfallenden Kosten; vgl. SKOS-RL C.3.1 sowie deren Erläuterungen c).