Der Grundbedarf entspricht den alltäglichen Verbrauchsaufwendungen in einkommensschwachen Haushaltungen und stellt somit das Mindestmass einer auf Dauer angelegten menschenwürdigen Existenz dar (SKOS-RL C.3.1, Erläuterungen a). Der pauschale Ansatz ermöglicht es unterstützten Personen, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen (Dispositionsfreiheit) und die Verantwortung für ihre individuelle Existenzsicherung zu übernehmen. Insbesondere sind unterstützte Personen bei ihrem Ausgabeverhalten nicht an jene Gewichtung gebunden, die den Positionen des SKOS-Warenkorbs entsprechen (vgl. SKOS-RL C.3.1, Praxishilfe Grundbedarf und Warenkorb).