2.2.2 2.2.2.1 Die finanzielle Hilfe setzt sich zusammen aus der materiellen Grundsicherung, fördernden situationsbedingten Leistungen und Integrationszulagen bzw. Einkommensfreibeträgen. Die materielle Grundsicherung umfasst neben den (anrechenbaren) Wohnkosten, den grundversorgenden situationsbedingten Leistungen und den Kosten für die medizinische Grundversorgung den sogenannten Grundbedarf für den Lebensunterhalt (vgl. SKOS-RL