2. 2.1 Streitgegenstand des vorliegenden Rekursverfahrens gegen die Verfügung vom 30. April 2024 bildet die Frage, ob die Auflage mit Verwarnung vom 14. März 2024, wonach die Kontrollschilder des Fahrzeuges der Marke «Mercedes-Benz» zu hinterlegen seien, rechtmässig ist und falls ja, ob die Kürzung des Grundbedarfs um 15 Prozent für die Dauer von sechs Monaten, beginnend ab dem 1. Juni 2024, gerechtfertigt ist. Dabei ist unbestritten, dass das Fahrzeug den Vermögensfreibetrag in der Höhe von Fr. 8’000.– nicht überschreitet (act. 6/7, S. 5).