J. Mit Vernehmlassung vom 12. Juni 2024 beantragten die Sozialen Dienste (nachfolgend: Vorinstanz) – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – die vollumfängliche Abweisung des Rekurses und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung vom 30. April 2024 (act. 6). K. Die Rekurrenten reichten am 27. August 2024 eine Replik ein (act. 12). L. Mit Schreiben vom 18. September 2024 verzichtete die Vorinstanz auf die Einreichung einer Duplik (act. 14). M. Am 6. Januar 2025 forderte das Departement des Innern weitere Kontoauszüge bei den Rekurrenten ein (act. 16), die mit E-Mail vom 10. Februar 2025 eingereicht wurden (act. 17).