H. Mit Verfügung vom 30. April 2024 wurde der Grundbedarf von B.___ und A.___ mit Wirkung ab dem 1. Juni 2024 für sechs Monate um 15 Prozent gekürzt. Zur Begründung wurde im Wesentlichen angegeben, sie hätten die Auflage mit Verwarnung vom 14. März 2024 missachtet. Grundlage der Auflage sei die fehlende finanzielle Tragbarkeit des Fahrzeuges; so würden die monatlichen Kosten von Fr. 358.98 die Tragbarkeitsgrenze von Fr. 230.85 überschreiten. Ferner sei aus gesundheitlicher Sicht nicht eindeutig belegt, dass ein Fahrzeug nötig sei, da der Rekurrent in der Vergangenheit den Sozialen Diensten Zugbillette zur Rückerstattung zugestellt habe und er