Die Tragbarkeitsgrenze liege – auf dem ausgerichteten Grundbedarf in der Höhe von Fr. 1'539.– basierend – bei Fr. 230.85, wobei sich dieser Betrag um weitere Fr. 50.– reduzieren würde, da dieser aus dem Grundbedarf für den Mietzins verwendet werde. Die berechneten, monatlichen Kosten des Fahrzeuges würden die vorliegend massgebende Tragbarkeitsgrenze von Fr. 180.85 übersteigen (act. 6/22). G. G.a In einem den Sozialen Diensten eingereichten Arztzeugnis vom 26. März 2024 wurde festgehalten, B.___ sei für die Wahrnehmung seiner Termine beim Psychiater auf ein Fahrzeug angewiesen (act. 6/19).