F. Mit Auflage mit Verwarnung vom 14. März 2024 wurde das Ehepaar aufgefordert, die Kontrollschilder des Fahrzeuges der Marke «Mercedes- Benz» bis zum 12. April 2024 zu deponieren. Ausgeführt wurde, dass gemäss den aktualisierten Weisungen, die ab dem 1. März 2024 gelten würden, neu eine Tragbarkeitsgrenze von 15 Prozent des Grundbedarfes gelten würde. Die Tragbarkeitsgrenze liege – auf dem ausgerichteten Grundbedarf in der Höhe von Fr. 1'539.– basierend – bei Fr. 230.85, wobei sich dieser Betrag um weitere Fr. 50.– reduzieren würde, da dieser aus dem Grundbedarf für den Mietzins verwendet werde.