D. Mit Schreiben vom 17. Januar 2024 wurde das Ehepaar sinngemäss darüber informiert, dass gewisse auf dem Fragebogen «Motorfahrzeug» gemachten Angaben entweder angepasst oder Pauschalen eingesetzt worden seien. Darauf gestützt sei die Tragbarkeit berechnet worden, die vorliegend nicht gegeben und deshalb ein Fahrzeug zu verkaufen sei. Das zweite Seite 2/12 Fahrzeug müsse nicht verkauft werden, falls das Ehepaar sich für das «DOCK» anmelden oder sie jeweils eine Arbeitsstelle mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent annehmen würden. Hierbei wurde dem Ehepaar das rechtliche Gehör gewährt (act. 6/42).