C. Die Fahrzeugabklärung vom 31. Mai 2023 ergab, dass das Ehepaar jeweils ein Fahrzeug der Marke «Mercedes-Benz» und «BMW» eingelöst habe (act. 6/63). Mit Schreiben vom 13. Dezember 2023 hielten die Sozialen Dienste sinngemäss fest, ein Fahrzeug werde aufgrund der im psychiatrischen Gutachten vom 14. Januar 2023 und in der Stellungnahme vom 7. Februar 2023 festgehaltenen Befunde aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewilligt. Falls die finanzielle Tragbarkeit jedoch gegeben sei, könne das Fahrzeug dennoch bewilligt werden (act. 6/52). Hierfür wurde dem Ehepaar der Fragebogen «Motorfahrzeug» übermittelt (act. 6/53), den sie ausgefüllt retournierten (act. 6/45).