B. Zum Zeitpunkt des Antrags auf Sozialhilfeleistungen fiel die Fahrzeugabklärung positiv aus (act. 6/186). Aufgrund einer ärztlichen Stellungnahme vom 10. Juli 2019 wurde das Halten des Fahrzeuges bewilligt (act. 6/174). Aufgrund einer weiteren ärztlichen Stellungnahme vom 30. November 2021, wonach B.___ aufgrund seiner Ängste vor Menschenmengen nicht mit dem öffentlichen Verkehr fahren sollte, wurde das Halten des Fahrzeuges abermals bewilligt (act. 6/8).