A.b Dem Antrag auf Sozialhilfeleistungen ging eine Einstellung einer Invalidenrente von B.___ per 31. Mai 2019 voraus. Gegen diese Verfügung der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons F.___ erhob B.___ Beschwerde beim Versicherungsgericht F.___ (act. 6/189). Mit Entscheid des Versicherungsgerichtes F.___ vom 20. Mai 2021 wurde die SVA angewiesen, eine erneute psychiatrische Begutachtung (inklusive einer erneuten neuropsychologischen Abklärung) in Auftrag zu geben (act. 6/81). In der Folge wurde das psychiatrische Gutachten vom 14. Januar 2023 ausgefertigt (act. 7/1). Gestützt darauf wurde eine weitere psychiatrische Stellungnahme vom 7. Februar 2023 verfasst (act. 7/2).