2. Die A.___, D.___, bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. Sie wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– verrechnet. 3. Es werden keine ausseramtlichen Entschädigungen ausgerichtet. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 7/7