4.3 Nummer 10.01 GebT sieht eine Entscheidgebühr für Verfügungen und Entscheide zwischen Fr. 150.– bis Fr. 10'000.– vor. Unter Nummer 10.08 GebT wird die Einsichtgabe in amtliche Akten oder Auskunft über ihren Inhalt ausserhalb eines durch Verfügung oder Entscheid abzuschliessenden Verfahrens geregelt und eine Kostenspanne von Fr. 10.– bis Fr. 200.– vorgesehen. Für die Ausfertigung einer Verfügung, eines Entscheides oder einer Urkunde Seite 5/7 und für Abschriften sieht Nummer 10.11 GebT eine Gebühr von Fr. 10.– bis Fr. 50.– je Seite vor.