F. Mit Eingabe vom 26. Februar 2024 erhob A.___ (nachfolgend: Rekurrent), wiederum vertreten durch Dr.iur. B.___, Rechtsanwalt, beim Departement des Innern Rekurs gegen die Verfügung vom 6. Februar 2024. Er beantragte, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, dass der Kostenentscheid unter Ziffer 2 der Verfügung aufzuheben sei und keine Entscheidgebühren zu erheben seien. Ebenfalls wurde um eine Nachfrist erbeten, um eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und Begründung der gestellten Rechtsbegehren nachzureichen. G. Der Rekurrent reichte mit Schriftsatz vom 4. April 2024 eine ausführliche Rekursergänzung ein.