C. A.___, nunmehr vertreten durch Dr.iur. B.___, Rechtsanwalt, ersuchte mit Schreiben vom 26. September 2023 und 23. Oktober 2023 um den Erlass einer anfechtbaren Verfügung, falls der Gemeinderat sich definitiv entscheiden sollte, die Verhandlungen bezüglich des Baurechts abzubrechen. Mit Schreiben vom 22. November 2023 hielt der Gemeinderat fest, man werde die Verhandlungen definitiv abbrechen. Da es sich bei der Gewährung des Baurechts um eine privatrechtliche Angelegenheit handeln würde, sei der Erlass einer Verfügung nicht angezeigt.