2. A.___ hat die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'000.– zu bezahlen. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– wird angerechnet. Fr. 1'000.– werden ihm zurückerstattet. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 14/14