Hinsichtlich der Frage, ob die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in ihrer Willensbildung unzulässig beeinflusst worden sind, ist der Titel der Abstimmungsvorlage nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den weiteren Ausführungen im erläuternden Bericht zu betrachten. Der Gemeinderat hat darin wahlweise von der Einführung, dem Erlass bzw. der Aufnahme einer Abstandsregelung bzw. von einer Ergänzung des Baureglements gesprochen, ohne dies zu qualifizieren oder zu werten. Das Initiativkomitee hat sich selber einer anderen Wortwahl als im Initiativbegehren bedient.