der Vorinstanz öffentlich bekannt gewesen. Die Haltung des Gemeinderates ist auch in einen Bericht des St.Galler Tagblatts vom 5. Dezember 2023 aufgenommen worden. Der Beschwerdeführer hat selber angegeben, der Gemeinderat habe bereits im Vorfeld der Entstehung und Einreichung der Initiative betont, dass er einstimmig gegen das Initiativbegehren sei. Aufgrund dieser Umstände hat der Beschwerdeführer mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bereits vor Erhalt des erläuternden Berichts von der Haltung des Gemeinderates Kenntnis erhalten. Die Beschwerde ist deshalb offensichtlich verspätet erhoben worden.