3.2, wonach der behördliche Bericht nicht das einzige Informationsmittel im demokratischen Meinungsbildungsprozess bildet). Der Gemeinderat hat im erläuternden Bericht unter «1. Initiativbegehren» festgehalten, das Initiativkomitee strebe mit ihrem Begehren eine Ergänzung des Baureglements mit einer Abstandsregelung für Windkraftanlagen an. Er hat das Ziel des Initiativkomitees also korrekt wiedergegeben. Unter «2. Argumente des Gemeinderates» hat er ausgeführt, mit dem Initiativbegehren werde über die Einführung einer Abstandsregelung für Windkraftanlagen abgestimmt (S. 4).