vgl. als Beispiel Entwurf der Regierung zum VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative vom 14. Dezember 2021, ABl 2022-00.059.903 S. 33: «Der Erlass […] wird wie folgt geändert»; vgl. auch die Änderung von Erlassen des Bundes, abrufbar in der amtlichen Sammlung unter https://www.fedlex.admin.ch/). Im Zusammenhang mit Rechtsetzungsprojekten ist aber auch der Begriff der «Anpassung» von Erlassen anzutreffen, wobei es dann in der Regel um eine Anpassung eines Erlasses aufgrund einer Änderung von höherrangigem Recht geht (vgl. Gesetzgebungsleitfaden des Bundesamtes für Justiz, Stand 2019, mit Änderungen von 2023, Rz. 110, 370, 442, 998).