Seite 8/14 2. 2.1 Der Beschwerdeführer führt zur Begründung der Rüge, der Titel der Abstimmungsvorlage im erläuternden Bericht sei falsch, aus (act. 1), von einer Anpassung des Baureglements sei nirgends (gemeint wohl: im Initiativbegehren) die Rede. Damit werde unzulässigerweise suggeriert, dass Vorhandenes angepasst werden soll. Im Baureglement sei jedoch nichts vorhanden, das auch nur ansatzweise mit Windkraftanlagen in Verbindung gebracht werden könnte. Er rügt damit sinngemäss eine Verletzung von Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV).