Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass den Stimmberechtigten das Stimmmaterial als Massenversand mittels B-Post verschickt worden ist. Gemäss der Abstimmungsplanung der Vorinstanz hat das Stimmmaterial am 8. Januar 2024 verschickt werden müssen (act. 6-1). In den «Mitteilungen des Gemeinderates» vom 19. Dezember 2023 hat der Gemeinderat ausserdem angegeben, dass die Stimmunterlagen anfangs Januar 2024 verschickt würden. Die Darstellung des Beschwerdeführers, die Beschwerdefrist eingehalten zu haben, ist deshalb plausibel. Die Vorinstanz hat die Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung zudem nicht bestritten.