Am 20. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Öffentlichkeit nochmals informiert. Aufgrund dieser Umstände und den eigenen Angaben des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass er als politisch interessierte Person bereits im Zeitraum ab 20. September bis Ende Dezember 2023 mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von der Haltung des Gemeinderates Kenntnis gehabt hat. Der exakte Zeitpunkt kann offenbleiben, da die Beschwerde – wie nachfolgend aufgezeigt – offensichtlich verspätet erhoben worden ist.