Es erscheint deshalb sachgerecht, dass der früheste Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme der das Initiativbegehren ablehnenden Haltung des Gemeinderates am 20. September 2023 gewesen ist (vgl. auch BGE 145 I 286 Erw. 3). Die Haltung des Gemeinderates ist vom St.Galler Tagblatt in einen Bericht vom 5. Dezember 2023 («Neu formiertes Komitee will Älpli-Gegenwind-Initiative kippen: ‹Wollen sie mit allen Mitteln bekämpfen›») aufgenommen worden (zur Kenntnisnahme eines durch eine Pressemitteilung veröffentlichten Regierungsratsbeschlusses vgl. BGE 113 Ia 395 Erw. 2a). Am 20. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Öffentlichkeit nochmals informiert.