1.3.4 Mit der Rüge, die Ausführungen des Gemeinderates im erläuternden Bericht zur Abstimmungsvorlage, dass er das Initiativbegehren einstimmig ablehne, stelle eine Verletzung der Schweigepflicht bzw. des Kollegialprinzips dar und sei geeignet, die Stimmbürgerschaft zu beeinflussen, macht der Beschwerdeführer einen Verfahrensmangel geltend. Im Folgenden ist zu prüfen, wann die Beschwerdefrist zu laufen begonnen hat bzw. ob diese eingehalten worden ist. Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, dass die Zustellung des Stimmmaterials fristauslösend sei.