Er hatte beantragt, die Abstimmung sei zu kassieren und der Gemeinderat sei anzuweisen, die Abstimmung nochmals korrekt durchzuführen und sich dabei jedweder Äusserung zu enthalten, die geeignet wäre, die Stimmbürgerschaft zu beeinflussen. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, die Angabe in der Abstimmungsvorlage (gemeint wohl: im erläuternden Bericht), dass der Gemeinderat das Initiativbegehren einstimmig ablehne, verletze die Schweigepflicht bzw. das Amtsgeheimnis und sei geeignet, die Stimmbürgerschaft zu beeinflussen. Im Weiteren sei der Titel in der Abstimmungsvorlage falsch, denn die Initiantinnen und Initianten wollten das Baureglement ergänzt haben.