B. Mit Eingabe vom 24. Januar 2024 – also vor dem Abstimmungstermin – hatte A.___ (nachfolgend Beschwerdeführer) eine Abstimmungsbeschwerde erhoben (act. 1). Er hatte beantragt, die Abstimmung sei zu kassieren und der Gemeinderat sei anzuweisen, die Abstimmung nochmals korrekt durchzuführen und sich dabei jedweder Äusserung zu enthalten, die geeignet wäre, die Stimmbürgerschaft zu beeinflussen.