Der Masterstudiengang der Tochter des Rekurrenten umfasst insgesamt (Major und Minor) 120 zu leistende ECTS. Falls die Tochter ihr Studium in der Zwischenzeit noch nicht abgeschlossen haben sollte, was jedenfalls bei einem Vollzeitstudium und ohne gewichtige entgegenstehende Gründe im jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich durchaus möglich sein sollte, ist davon auszugehen, dass der Masterabschluss in absehbarer Zeit bevorsteht.