Der Rekurrent reichte am 19. September 2023 u.a. eine Verfügung der SVA betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV für das Jahr 2023 ein, wonach er Anspruch auf die Prämienpauschale für die Krankenversicherung habe, ferner Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Studienbescheinigung der Tochter für das Herbstsemester 2022 sowie eine Bankübersicht seiner seit Oktober 2022 erfolgten monatlichen Überweisungen an die Tochter. Ausserdem führte er aus, aufgrund des erforderlichen Umzugs würden verschiedene Kosten anfallen.