3.2.2 Der Rekurrent wurde in der Zeit vom 1. Mai 2011 bis 31. Juli 2012 von der politischen Gemeinde D.___ sozialhilferechtlich unterstützt (vgl. Sachverhalt A.a mit Verweisen). Per 1. Januar 2013 vereinigte sich diese Gemeinde mit der damaligen politischen Gemeinde B.___ zur (neuen) politischen Gemeinde B.___ (vgl. Porträt Homepage Vorinstanz). Als Rechtsnachfolgerin dieser beiden Gemeinden gingen deren Aktiven und Passiven, einschliesslich Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte sowie vor- und angemerkte Rechtsverhältnisse auf diesen Zeitpunkt hin auf die vereinigte politische Gemeinde B.___ über (vgl. Art. 11 des Gemeindevereinigungsgesetzes [sGS 151.3]).