F. Der vom Departement des Innern mit Schreiben vom 8. Januar 2024 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 900.– (Zahlungsfrist bis 2. Februar 2024) wurde – nachdem das Sicherheits- und Justizdepartement mit Verfügung vom 13. Februar 2024 ein Gesuch vom 1. Februar 2024 um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen hatte (act. 5) – vor Eröffnung einer neuen Zahlungsfrist und somit fristgerecht am 1. März 2024 einbezahlt (act. 6).