C. Per 1. September 2023 zog A.___ nach F.___. Er nahm mit Schreiben vom 19. September 2023 Stellung und reichte verschiedene Unterlagen ein (mittels E-Mail vom 19. September 2023; act. 12/217, 12/218). Mit E-Mail vom 3. Oktober 2023 verwies er darauf, dass die Steuerveranlagung für das Jahr 2021 unrealistisch gewesen sei, weil für sechs Jahre Zahlungen der IV darin enthalten gewesen seien. Die Steuererklärung für das Jahr 2022 habe er infolge Umzugs noch nicht ausfüllen können. Mit E-Mail vom 8. Dezember 2023 reichte A.___ weitere Unterlagen ein (darunter den einverlangten Fragebogen;