H. Am 22. September 2023 erhob das Sozialamt A.___ beim Sozialamt B.___ Einsprache nach Art. 33 ZUG (act. 5-11). Es hielt fest, C.___ habe am 20. August 2023 den Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer in B.___ unterzeichnet. Per diesem Datum habe er sich in der Gemeinde A.___ abgemeldet. Er habe die Gemeinde mit seinen Sachen verlassen. Er habe weder eine Verbindung noch spezielle Beziehungen zu A.___. Somit habe er in A.___ keinen Unterstützungswohnsitz mehr.