Der Unterstützungswohnsitz in A.___ sei somit nicht beendet worden. Der Unterstützungsanzeige lagen keine Unterlagen bei. G. Mit E-Mail vom 18. September 2023 teilte der Beistand dem Sozialamt A.___ unter Beilage des Mietvertrags mit (act. 7-13), dass C.___ es in der Notschlafstelle wegen den vielen Drogenabhängigen nicht mehr ausgehalten habe. Er habe deshalb für ihn ein möbliertes Zimmer per sofort gesucht. Das Zimmer in B.___ sei das einzige gewesen. Das Sozialamt B.___ habe ihm mitgeteilt, dass es die Miete übernehmen würde. Am 17. August 2023 habe er dies alles der I.___ (gemeint wohl: Notschlafstelle) zuhanden