Gemäss der Abmeldebescheinigung habe er seinen «zivilrechtlichen Unterstützungswohnsitz» in A.___ gehabt. Er suche eine Arbeit in der Region O.___ und möchte dort auch eine Wohnung suchen. In B.___ möchte er sich nicht niederlassen. Der aktuelle Aufenthalt in B.___ sei bloss, weil sein Beistand ihm das möblierte Zimmer organisiert habe und die Wohnungssuche in seiner «Heimatgemeinde» bisher erfolglos gewesen sei. Nachvollziehbarerweise habe er nicht mehr in der Notschlafstelle in F.___ bleiben wollen. Gemäss seinem Vermieter drohe ihm wegen offener Mietzinse die Kündigung in B.___. Der Unterstützungswohnsitz in A.___ sei somit nicht beendet worden.