Das Sozialamt A.___ antwortete gleichentags, dass C.___ zurzeit keinen festen Wohnsitz und nicht alle Unterlagen für den Sozialhilfebezug eingereicht habe. Es stehe ihm die Auszahlung von Nothilfe zu (act. 7-6). Am 7. August 2023 erkundigte sich C.___ beim Sozialamt A.___ nach dem weiteren Vorgehen und erwähnte, dass er in S.___ (gemeint wohl: in der Wohnung der Eltern seiner Freundin) sei. Eine Wohnung habe er bislang nicht gefunden. Im Moment gebe es von F.___ bis H.___ fast keine Wohnungen, die für eine Person geeignet und im Bereich von Fr. 700.– bis Fr. 900.– seien. Viele Wohnungen seien auch nicht per sofort verfügbar (act. 7-8).