b. die Angelegenheit wird hinsichtlich der verfügten Kürzung im Sinn von Ziffer 4.4 der Erwägungen an die Sozialen Dienste B.___ zur Prüfung und neuem Entscheid zurückgewiesen. 2. Die amtlichen Kosten von Fr. 900.– werden der politischen Gemeinde B.___ auferlegt. Auf deren Erhebung wird verzichtet. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 16/16