Seite 13/16 telefonischer Auskunft der Arbeitslosenkasse an die Sozialen Dienste von Anfang Juli 2023; vgl. Verfügung vom 24. August 2023 [Beilage zu act. 3/4]). Sie setzten sich nicht auseinander mit dem vom Rekurrenten in seiner Stellungnahme vom 17. August 2023 zum zweiten Verfügungsentwurf (unter Beilage mehrerer Arbeitsunfähigkeitszeugnisse sowie einem Überweisungsschreiben des Hausarztes vom 28. März 2023 zur psychischen Exploration; vgl. act. 8/12 mit Beilagen) geltend gemachten sich stark verschlechterten psychischen Zustand als Begründung für die vielen Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung.