Seite 12/16 Grundsatz der Zumutbarkeit (als Teilaspekt der Verhältnismässigkeit im Sinn von Art. 5 Abs. 2 BV). Von erheblicher praktischer Bedeutung sind gesundheitliche Einschränkungen, gerade auch im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und – mit Armut oft einhergehenden – psychosozialen Belastungssituationen. Die gängige Praxisfrage lautet: Kann oder will die unterstützte Person nicht? (vgl. W IZENT, A.A.O., RZ. 747 FF.).