Zumutbare unternehmen, um den Unterstützungsbedarf möglichst gering zu halten und rasch wieder finanziell selbständig zu werden. Dazu gehört auch die Pflicht, einen Anspruch auf (Ersatz-)Einkommen geltend zu machen (z.B. Lohnguthaben, Alimente, Versicherungsleistungen; vgl. SKOS-RL A.4.1 Erläuterungen d). Im Zusammenhang mit dem Selbsthilfegedanken kommt dem Begriff der Zumutbarkeit zentrale Bedeutung zu. Die Minderungspflicht und der Grundsatz der Selbsthilfe unterliegen als Verhaltenspflichten beide dem