Sein Fehlverhalten in Bezug auf den Anspruch auf Arbeitslosentaggeld wiege schwer. Dem Einspracheentscheid des Amtes für Wirtschaft vom 1. September 2023 sei zu entnehmen, dass die Anmeldung zur Stellenvermittlung durch den Rekurrenten bereits am 24. Oktober 2022 erfolgt, die Prüfung der Vermittlungsfähigkeit jedoch bis 25. Juli 2023 aufgrund von wiederholten Pflichtverletzungen verzögert worden sei. Der Zeitraum von vier Monaten, d.h. bis 30. Juni 2023, für welchen die Kürzung des Grundbedarfs ausgesprochen worden sei, erscheine mit Blick auf die Vermittlungsunfähigkeit ab 1. Juli 2023 korrekt.