4. 4.1 4.1.1 Bezüglich der verfügten Kürzung macht der Rekurrent zusammengefasst geltend, sein psychischer Zustand habe sich spätestens seit seiner Freistellung bei der C.___ AG und dem Beginn seiner Arbeitslosigkeit im Herbst 2022 stark verschlechtert. Durch die vielen Einstelltage sei er seitens der Arbeitslosenkasse bzw. des RAV finanziell bereits hart bestraft worden und sei nun auf rückerstattungspflichtige Sozialhilfe angewiesen. Sein Gesundheitszustand bzw. seine psychische Verfassung hätten ihn daran gehindert, die ihm auferlegten Pflichten seitens Arbeitslosenkasse/RAV zu erfüllen.