W IZENT, A.A.O., RZ. 501; VerwGE B 2015/134 vom 27. September 2016 Erw. 2.3.2). Die Reduktion der Wohnkosten ist (in einer neuen Verfügung zusätzlich zur Auflage) zu verfügen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich VB.2020.00002 vom 20. März 2020 Erw. 4).