Der Gesamtmietzins muss aber mitberücksichtigt werden. Ist der im Untermietvertrag vereinbarte Mietzins unverhältnismässig (im Sinn von Einiges höher als es der aufgrund der Haushaltsgrösse und der Zimmergrösse anteilmässige Betrag wäre), so ist die betroffene Person aufzufordern, eine Anpassung des Untermietvertrags bzw. der Regelung unter den Bewohner/innen zu verlangen.