Die Wohnbeiträge sind nach der Haushaltsgrösse abgestuft. Im Unterschied zum Grundbedarf spielt es keine Rolle, ob ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, da Mehrpersonen-Haushalte im Vergleich zu Einpersonen-Haushalten selbst bei getrennter Haushaltsführung im Regelfall von einem günstigeren Pro-Kopf-Mietpreis profitieren können. Von einer Pro-Kopf-Aufteilung kann/muss indes ausnahmsweise abgewichen werden, wenn auf sachliche Gründe wie den effektiven Gebrauch der Wohnung bzw. die effektiven Wohnungsumstände abgestellt wird, weshalb beispielsweise die Reduktion der Wohnkosten bei Untermiete ohne eigenes Zimmer um rund einen Drittel zulässig ist (vgl. W IZENT, A.A.O., RZ.